Gremien
Unter Gremien versteht man an der Uni verschiedene Gruppierungen, die sich neben den Mitarbeitern der Uni und den Professoren auch aus studentischen Vertretern zusammensetzten. Als Student darf man wählen! Um auch bei den anstehenden Wahlen mit den einzelnen Gremien etwas anfangen zu können, haben wir uns die Mühe gemacht und einmal kurz die Aufgaben jedes Gremiums kurz und kompakt zu erklären.
Der Fachschaftsrat
Der Fachschaftsrat (FSR) ist die Interessenvertretung der Studierenden einer Fachschaft (alle Studierenden einer Fachrichtung). Der FSR der Medizinstudenten besteht aus derzeit 5 gewählten Mitgliedern. Folgende Ämter werden vergeben (Bezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter): Vorsitz, Vize-Vorsitz, Finanzreferendariat und zwei Beisitzer. Das Team wird durch engagierte Studenten, den erweiterten Fachschaftsrat (eFSR), bereichert. Zusammen setzen sich FSR und eFSR für die Belange der Fachschaft einsetzen.
Die Mitglieder des FSR werden einmal im Jahr von den Studierenden der Fachschaft in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl bestimmt.
Aufgaben des FSR sind u.a. die Vertretung der Interessen der Studenten gegenüber den Dozenten, Unterstützung bei studienbezogenen Problemen, Beschaffung von Materialen wie Kittel und Stethoskope etc., Sammlung von Skripten und Lernhilfen, das Organisieren der Ersti-Woche, sowie von anderen Veranstaltungen der Fachschaft. Der Fachschaftsrat entsendet überdies Vertreter zur Fachschaftskonferenz (FSK), die zur Koordination der Fachschaftsräte während der Vorlesungszeit einmal im Monat tagt.
Senat
Der Senat ist das Parlament der Universität. Es wird zwischen erweitertem und engerem Senat unterschieden. Erster besteht aus 36 Mitgliedern. Die Gruppen der Hochschullehrer/innen, der akademischen Mitarbeiter/innen, der Studierenden und der weiteren Mitarbeiter/innen sind dabei im Verhältnis 12:6:12:6 vertreten. Den engeren Senat bilden 22 Mandatsträger des erweiterten Senats im Verhältnis 12:4:4:2. Dabei handelt es sich um diejenigen Mitglieder, die in ihrer jeweiligen Gruppe die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten.
Die Gliederung in erweiterten und engeren Senat ergibt sich aus den jeweiligen Aufgabengebieten. Eine genaue Aufschlüsselung dieser findet man auf der Homepage der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald.
Gewählt werden die Senatoren von den Angehörigen der Universität in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den jeweiligen Mitgliedergruppen.
Der Akademische Senat wird für zwei Jahre gewählt; die studentischen Senatoren amtieren für ein Jahr. Eine zweimalige Wiederwahl ist zulässig.
Aufgaben des Senats sind u.a. der Beschluss bzw. der Erlass von Ordnungen, die Ausschreibung von Professorenstellen und Verleihung der Lehrbefugnis, Beschlussfassung über den Wirtschafts- und Haushaltsplan bzgl. des Körperschaftsvermögens und die Entlastung des Rektorats.
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist die Legislative der jeweiligen Fakultät. Er besteht im medizinischen Fakultät aus 22 Mitgliedern. Die Gruppen der Hochschullehrer/innen, der akademischen Mitarbeiter/innen, der Studierenden und der weiteren Mitarbeiter/innen sind im Verhältnis 12:4:4:2 vertreten.
Die jeweiligen Gruppen innerhalb der Fakultät wählen ihre Vertreter in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Die Amtszeit beträgt ein Jahr für die studentischen Vertreter, für alle anderen Mitglieder beträgt sie zwei Jahre.
Die Aufgaben des Fakultätsrates sind Beschlüsse von Ordnungen der Fakultät, die Entscheidung über grundsätzliche Angelegenheiten von Studium und Lehre sowie für die sonstigen im Landeshochschulgesetz genannten Angelegenheiten. Überdies wählt er die Fakultätsleitung und wirkt an der Erarbeitung des Hochschulentwicklungsplanes, sowie der Struktur- und Entwicklungsplanung der jeweiligen Fakultät mit. Der Fakultätsrat nimmt Stellung zu der von der Fakultätsleitung vorgeschlagenen Verteilung von den der Fakultät zugewiesenen Ressourcen sowie zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen.
Studierendenparlament
Das Studierendenparlament (StuPa) besteht aus 27 stimmberechtigten Mitgliedern, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von der gesamten Studierendenschaft gewählt werden.
Die Amtszeit der sogenannten StuPisten beträgt ein Jahr.
Das StuPa hat u.a. folgende Aufgaben: Kontrolle und Vergabe der Geldmittel der Studierenden (ein Teil der Rückmeldegebühren), Wahl des Allgemeinen Studierendenauschuss (AStA) als Exekutive der Studierendenschaft. Er verfasst die Satzung der Studierendenschaft und informiert sich über die Arbeit der Fachschaftskonferenz (FSK), der Landeskonferenz der Studierendenschaften (LKS) sowie der studentischen Medien.